Bedingungen:
Die zu beantragenden Leistungen wurden im Rahmen eines Beratungs- und Erprobungsbesuchs, ggf. auch digital festgestellt. Das hieraus erstellte Angebot wird per elektronischem Kostenvoranschlag der oben genannten Krankenkasse binnen 10 Arbeitstagen nach Vorliegen der gültigen ärztlichen Verordnung bei TalkTools eingereicht. Über den Tag der Einreichung informiert TalkTools die oben genannten Personen als Tag der Beginn der Fristen nach § 13 Abs. 3 SGB V bzw. § 18 Abs. 1 SGB IX.
TalkTools übernimmt keine Haftung für Entscheidungen der Krankenkasse oder anderer Leistungsträger sowie für Verzögerungen oder Fristversäumnisse, die auf nicht oder verspätet bei TalkTools eingegangene Informationen zurückzuführen sind.
Eingehende Rückmeldungen der Krankenkasse oder anderer Leistungsträger werden innerhalb von drei Arbeitstagen per E-Mail an die beauftragende Person weitergeleitet; eine anderweitige Kontaktaufnahme erfolgt nicht. Über Ablehnungen, Teilablehnungen und Bewilligungen informiert TalkTools ebenfalls innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang.
TalkTools empfiehlt nachdrücklich, sämtliche Benachrichtigungen der Leistungsträger (z. B. Krankenkasse), die direkt an den Versicherten oder andere Personen gerichtet sind, unverzüglich an TalkTools weiterzuleiten. Es kann nicht sichergestellt werden, dass TalkTools diese Informationen ebenfalls von den Leistungsträgern erhält. Dies gilt insbesondere für Anfragen nach weiteren Stellungnahmen, Unterlagen oder sonstigen Daten durch Dritte (z. B. Therapeuten, Ärzte).
Der oben genannte Beauftragende ist für die Kommunikation mit dem Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) stets selbst verantwortlich. TalkTools kann als juristische Person aus rechtlichen Gründen keine Vertretung oder Bevollmächtigung für die Einforderungen von Leistungsansprüchen übernehmen.
Nach Bewilligung der Leistungen oder von Leistungsteilen durch den Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) sichert TalkTools die Vereinbarung des Auslieferungstermins und ggf. eines Einweisungstermins binnen 14 Tagen nach Vorlage der Bewilligung zu. In dringenden Fällen kann die Vereinbarung auch schneller erfolgen, TalkTools bittet ggf. auf Dringlichkeit oder andere Besonderheiten bei der Belieferung hinzuweisen.
TalkTools führt Auslieferung und Einweisung grundsätzlich in deutscher Sprache durch. Sollte eine Übersetzung in eine andere Sprache erforderlich sein, liegt die Verantwortung hierfür beim Beauftragenden.
Soweit nach der Beantragung der Leistung bei einem oder mehreren Leistungsträgern die Leistungsgrundlage entfällt und die Versorgung mit den beauftragen Leistungen (Hilfsmittel, Zubehör, Dienstleistungen) nicht mehr erforderlich ist, verpflichtet sich der Beauftragende TalkTools unverzüglich zu informieren.
Eine Stornierung der bewilligten Leistungen ist vor Vereinbarung eines Auslieferungs- und Einweisungstermin nur dann kostenfrei möglich, wenn keine individuelle Herstellung oder Anpassung von Leistungen erfolgt ist. Eine Stornierung der bewilligten Leistungen nach Vereinbarung eines Auslieferungs- und Einweisungstermin ist grundsätzlich kostenpflichtig. TalkTools berechnet bei versäumter Stornierung in beiden Fällen zumindest die Kosten des Beratungs- und Erprobungsbesuches mit einer Pauschale von EUR 520,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Fand einer solcher Besuch nicht statt, berechnet TalkTools eine Pauschale von 150 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Nach Vereinbarung eines Auslieferungs- und Einweisungstermins berechnet TalkTools 30% der bewilligten Leistungen, mindestens aber 150 EUR, höchstens 6.000 EUR inklusive Mehrwertsteuer. TalkTools macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Stornierungskosten nicht durch gesetzliche oder andere Kostenträger getragen werden und somit direkt dem Beauftragenden in Rechnung gestellt werden.
Der Beauftragende hat die Bedingungen gelesen und verstanden und beauftragt die TalkTools GmbH hiermit.
Die Datenschutzerklärung der Firma TalkTools wurde zur Kenntnis genommen und akzeptiert.